Cookie-Richtlinie
I. Erläuterungen
Wir verwenden ausschließlich Cookies, die für die technische Funktion der Webseite zwingend notwendig sind. Hierzu gehören Session-Cookies, Cookies für Login und Warenkorb.
Gemäß § 25 Abs. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist für diese Cookies eine Einwilligung des Nutzers nicht erforderlich. Damit wird auch kein Cookie-Banner beim Aufruf unserer Website benötigt.
II. Verwendete Cookies
Unsere Webseite www.glotzi-verlag.de setzt bei Aufruf ein 'Session Cookie' beim Anwender, das Onlineaktivitäten einer einzelnen Browser-Sitzung zuordnet, also z.B. welche Seiten ein Besucher bereits aufgerufen hat. Das Session Cookie wird beim Schließen des Browsers wieder gelöscht.
Unserer Shop setzt folgende Cookies:
Wir verwenden keine Third-Party-¹ und Web-Tracking-Cookies, Analyse-Tools oder Social Media Plug-Ins.
III. Rechtsrahmen
Mit der Neuregelung des § 25 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) hat der Deutsche Bundestag zum 1. Dezember 2021 die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie² in deutsches Recht umgesetzt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG regelt das Einwilligungsbedürfnis wie folgt:
«(1) Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.»
§ 25 Abs. 2 formuliert eng begrenzte Ausnahmen:
«(2) Die Einwilligung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
1. wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
2. wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes³ einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.»
Fußnoten
1 Cookies von Drittanbietern, z.B. Werbetreibenden, die im Browser des Anwenders gespeichert werden.
2 Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002) geändert mit Richtlinie 2009/136/EU.
3 Elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, darunter Webseiten, Online-Shops, E-Mail und Chat-Dienste.